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Recht & Verfahren

Beweis

Beweis ist der Vorgang, mit dem das Gericht von der Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung überzeugt werden soll. Die Zivilprozessordnung nennt fünf Beweismittel: Urkunden, Zeugen, Sachverständige, Augenschein und Parteienvernehmung. Die Aufzählung ist nicht abschließend, weshalb auch andere Erkenntnisquellen zulässig sind.

Es gilt die freie Beweiswürdigung. Das Gericht entscheidet nach freier Überzeugung, ohne an starre Regeln gebunden zu sein, hat seine Erwägungen aber nachvollziehbar darzulegen.

Erforderlich ist im Regelfall das Regelbeweismaß der hohen Wahrscheinlichkeit. Wo das Gesetz Bescheinigung genügen lässt, reicht Glaubhaftmachung.

Beweisanträge sind zu begründen und können abgelehnt werden, wenn das Beweisthema unerheblich ist oder der Beweis untauglich erscheint. Wer welche Tatsachen zu beweisen hat, bestimmt die Beweislast.