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Recht & Verfahren

Profiling

Profiling ist jede automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, bei der diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte einer Person zu bewerten, insbesondere um Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel zu analysieren oder vorherzusagen (Art 4 Z 4 DSGVO).

Drei Merkmale müssen zusammentreffen: Automatisierung, Personenbezug und der bewertende Charakter der Auswertung. Praktische Anwendungsfälle sind Kreditwürdigkeitsprüfungen, Bonitätsscores, Betrugserkennung, personalisierte Werbung und Bewerberauswahl.

Profiling ist nicht verboten, bedarf aber einer Rechtsgrundlage und löst besondere Pflichten aus: Die betroffene Person ist darüber zu informieren, ihr steht ein Widerspruchsrecht zu, und bei Direktwerbung ist der Widerspruch ohne Interessenabwägung zu beachten.

Führt eine ausschließlich automatisierte Entscheidung einschließlich Profiling zu rechtlicher Wirkung oder erheblicher Beeinträchtigung, ist sie nur in engen Ausnahmefällen zulässig, wobei stets das Recht auf Eingreifen einer Person, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung besteht (Art 22 DSGVO).