Pseudonymisierung (DSGVO)
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden (Art 4 Z 5 DSGVO).
Typisches Beispiel ist die Ersetzung von Namen durch Kennnummern, wobei die Zuordnungsliste getrennt und verschlüsselt verwahrt wird.
Entscheidend ist die Abgrenzung zur Anonymisierung: Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen und unterliegen weiterhin der vollen Anwendung der Verordnung, weil die Rückführung möglich bleibt. Erst wenn ein Personenbezug mit verhältnismäßigem Aufwand nicht mehr herstellbar ist, liegt Anonymisierung vor und das Datenschutzrecht ist nicht mehr anwendbar.
Die Verordnung nennt die Pseudonymisierung ausdrücklich als geeignete Maßnahme zur Umsetzung der Grundsätze des Datenschutzes durch Technikgestaltung und der Datensicherheit. Sie kann zudem bei der Interessenabwägung und bei der Beurteilung der Vereinbarkeit einer Weiterverarbeitung berücksichtigt werden.