Produkthaftung
Produkthaftung ist die verschuldensunabhängige Haftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Geregelt ist sie im Produkthaftungsgesetz, das eine Unionsrichtlinie umsetzt.
Fehlerhaft ist ein Produkt, wenn es nicht jene Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist. Maßgeblich sind Darbietung, Gebrauch, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, und der Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Unterschieden werden Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler.
Haftbar sind Hersteller, Importeure in den europäischen Wirtschaftsraum und, wenn diese nicht feststellbar sind, der Händler. Ersetzt werden Personenschäden zur Gänze sowie Sachschäden an anderen als dem fehlerhaften Produkt, letztere nur bei privater Verwendung und unter Abzug eines Selbstbehalts.
Der Geschädigte hat Fehler, Schaden und Ursachenzusammenhang zu beweisen, nicht aber ein Verschulden. Die Ansprüche verjähren in drei Jahren ab Kenntnis, und die Haftung erlischt zehn Jahre nach Inverkehrbringen.
Eine neue Unionsrichtlinie wird das Regime an digitale Produkte anpassen und ist bis Ende 2026 umzusetzen (Stand: Juli 2026).