Montageanleitung
Die Montageanleitung ist die Anweisung, die der Übergeber einer Sache mitliefert, damit diese sachgemäß zusammengebaut oder installiert werden kann.
Gewährleistungsrechtlich ist sie der Sache gleichgestellt: Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn die Sache selbst einwandfrei ist, aber wegen einer fehlerhaften oder unvollständigen Montageanleitung unsachgemäß zusammengebaut wird, vorausgesetzt, die Montage war vom Erwerber zu besorgen und der Fehler beruht auf der Anleitung.
Damit trägt der Übergeber das Risiko einer unbrauchbaren Anleitung, nicht der Erwerber. Dieselbe Zurechnung gilt, wenn der Übergeber die Montage übernommen und dabei unsachgemäß gearbeitet hat. Für Verbraucherverträge ist das im Verbrauchergewährleistungsgesetz ausdrücklich geregelt und kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers abbedungen werden.
Neben der Gewährleistung ist die Produkthaftung zu beachten: Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die berechtigterweise zu erwartende Sicherheit bietet, wobei die Darbietung samt Anleitungen und Warnhinweisen einzubeziehen ist. Eine unzureichende Anleitung kann daher einen Instruktionsfehler begründen und Ansprüche für Personen- und bestimmte Sachschäden auslösen.