Private Equity
Private Equity bezeichnet die Beteiligung von Investoren an nicht börsenotierten Unternehmen mit dem Ziel, sie nach einer Halteperiode mit Gewinn zu veräußern. Organisiert wird das Kapital in Fonds, die von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden. Unterschieden wird nach Beteiligungsphase: Venture Capital bei jungen Unternehmen, Wachstumsfinanzierung und Buy-out bei etablierten.
Aufsichtsrechtlich unterliegen die Verwalter dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das eine Unionsrichtlinie umsetzt und je nach Volumen Konzessions- oder Registrierungspflichten, organisatorische Anforderungen, Bewertungs- und Meldepflichten sowie Vertriebsbeschränkungen vorsieht.
Gesellschaftsrechtlich prägen Beteiligungsverträge das Verhältnis: Vorzugsrechte bei Erlösverteilung, Mitverkaufsrechte und -pflichten, Verwässerungsschutz, Zustimmungsvorbehalte und Regelungen zum Ausstieg.
Die Übernahme von Kontrolle löst Zusammenschlusskontrolle und die Schranken der Einlagenrückgewähr aus.