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Recht & Verfahren

Flexible Kapitalgesellschaft

Auch: FlexKapG

Die flexible Kapitalgesellschaft ist eine mit Wirkung ab 1. Jänner 2024 geschaffene Rechtsform, die zwischen GmbH und Aktiengesellschaft angesiedelt ist und vor allem Start-ups und Wachstumsunternehmen ansprechen soll. Geregelt ist sie im Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz, das ergänzend auf das GmbH-Recht verweist. Das Mindeststammkapital beträgt zehntausend Euro.

Ihre Besonderheit sind die Unternehmenswert-Anteile. Sie vermitteln eine Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös, aber kein Stimmrecht, und können bis zu einem gesetzlich bestimmten Anteil am Stammkapital ausgegeben werden. Gedacht sind sie insbesondere für Mitarbeiterbeteiligungen, wobei eine begleitende steuerliche Begünstigung geschaffen wurde.

Erleichtert wurden zudem die Anteilsübertragung, die durch Notariatsurkunde oder durch Errichtung einer Urkunde durch Rechtsanwälte erfolgen kann, sowie Kapitalmaßnahmen und die Beschlussfassung.

Die Rechtsform kann in eine GmbH oder Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Für die Praxis bedeutsam ist die Wahl zwischen den Formen bereits bei der Gründung.