Privatautonomie
Privatautonomie ist die Freiheit, Rechtsverhältnisse durch eigene Willensentscheidung zu gestalten. Sie ist das Grundprinzip des Zivilrechts und umfasst die Abschluss-, Inhalts-, Form- und Typenfreiheit sowie die Freiheit, ein Rechtsverhältnis zu beenden. Verfassungsrechtlich ist sie über Eigentumsschutz und Erwerbsfreiheit abgesichert.
Ihre Schranken sind vielfältig: zwingendes Recht, das strukturelle Unterlegenheit ausgleicht, das Verbot gesetz- und sittenwidriger Vereinbarungen, Formvorschriften, Kontrahierungszwänge in Monopol- und Daseinsvorsorgesituationen sowie im Sachenrecht der Typenzwang.
Bedeutsam ist der Zusammenhang mit der Vertragsgerechtigkeit. Weil formale Freiheit bei ungleicher Verhandlungsmacht zu einseitigen Ergebnissen führt, greift das Recht über Klauselkontrolle, Verbraucherschutz und Arbeitsrecht korrigierend ein.
Im Verhältnis zwischen Unternehmen bleibt der Gestaltungsspielraum demgegenüber weit.