Gestaltungsfreiheit
Gestaltungsfreiheit, auch Privatautonomie, ist die Freiheit, Rechtsverhältnisse durch eigene Willensentscheidung zu begründen und auszugestalten.
Sie umfasst die Abschlussfreiheit, also die Entscheidung, ob und mit wem ein Vertrag geschlossen wird, die Inhaltsfreiheit hinsichtlich der Bedingungen, die Formfreiheit als Regelfall sowie die Typenfreiheit, die es erlaubt, Verträge außerhalb der gesetzlich geregelten Typen zu schaffen.
Schranken bestehen mehrfach: durch zwingendes Recht, das strukturelle Unterlegenheit ausgleicht, etwa im Arbeits-, Konsumentenschutz- und Mietrecht, durch das Verbot gesetz- und sittenwidriger Vereinbarungen, durch Formvorschriften und durch Kontrahierungszwänge, die in Monopolsituationen und bei der Daseinsvorsorge einen Abschluss erzwingen können.
Im Sachenrecht ist die Freiheit zusätzlich durch den Typenzwang begrenzt, weil dingliche Rechte gegenüber jedermann wirken. Verfassungsrechtlich ist die Privatautonomie über Eigentumsschutz und Erwerbsfreiheit abgesichert.