Privatanklagedelikt
Ein Privatanklagedelikt ist eine Straftat, die nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern vom Verletzten selbst verfolgt wird. Er erhebt Privatanklage und nimmt im Verfahren die Stellung des Anklägers ein.
Erfasst sind vor allem die Ehrverletzungsdelikte, also üble Nachrede, Beleidigung und der Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung, sowie einzelne weitere Tatbestände, etwa im Bereich des Immaterialgüterrechts.
Der Privatankläger trägt das Kostenrisiko. Bei Freispruch hat er die Verteidigungskosten zu ersetzen, was die Verfolgung wirtschaftlich riskant macht. Für die Einbringung besteht eine kurze Frist ab Kenntnis von Tat und Täter. Vor der Anklage ist bei Ehrverletzungsdelikten ein Vergleichsversuch vorgesehen.
Zu unterscheiden sind Privatanklagedelikte von den Ermächtigungsdelikten, bei denen die Staatsanwaltschaft verfolgt, aber die Zustimmung des Opfers benötigt, und von den Offizialdelikten.