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Recht & Verfahren

Medienrecht

Das Medienrecht regelt die Rechtsverhältnisse rund um Medien. Kern ist das Mediengesetz, ergänzt durch das Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Kommunikationsplattformen-Gesetz.

Es verpflichtet zu Impressum und Offenlegung. Periodische Medien haben Angaben zu Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion, Eigentumsverhältnissen und Blattlinie zu veröffentlichen.

Einen Schwerpunkt bilden die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche des Betroffenen gegen den Medieninhaber. Sie bestehen bei übler Nachrede, Beschimpfung und Verspottung, bei Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, bei identifizierender Berichterstattung über Personen, die einer Straftat verdächtig sind, sowie bei Verletzung der Unschuldsvermutung. Sie setzen kein Verschulden voraus und werden im selbständigen Verfahren geltend gemacht.

Hinzu kommen der Anspruch auf Gegendarstellung und der Redaktionsgeheimnisschutz mit dem Aussageverweigerungsrecht der Medienmitarbeiter. Für Plattformen treten die Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste hinzu.