Offizialdelikt
Ein Offizialdelikt ist eine Straftat, die von Amts wegen zu verfolgen ist. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft haben bei Verdacht einzuschreiten, ohne dass es einer Erklärung des Opfers bedürfte, und eine Zurückziehung der Anzeige beendet das Verfahren nicht. Der weitaus größte Teil der Straftatbestände gehört dazu.
Ihnen gegenüber stehen zwei Ausnahmen. Bei Ermächtigungsdelikten darf nur verfolgt werden, wenn die betroffene Person die Staatsanwaltschaft dazu ermächtigt, wobei die Ermächtigung bis zum Schluss der Hauptverhandlung zurückgezogen werden kann.
Bei Privatanklagedelikten, etwa den Ehrverletzungsdelikten, tritt an die Stelle der Staatsanwaltschaft der Betroffene selbst, der Anklage erhebt und das Kostenrisiko trägt. Die Einordnung ergibt sich aus dem jeweiligen Tatbestand.
Für Opfer bedeutsam ist, dass sie bei Offizialdelikten den Fortgang des Verfahrens nicht steuern können, wohl aber Opferrechte wahrnehmen.