Prätorischer Vergleich
Ein prätorischer Vergleich ist ein gerichtlicher Vergleich, der ohne anhängigen Rechtsstreit geschlossen wird. Die Parteien wenden sich einvernehmlich an das Bezirksgericht und lassen ihre Einigung protokollieren (§ 433 ZPO). Zuständig ist jenes Bezirksgericht, das im Streitfall zuständig wäre, wobei auch ein anderes gewählt werden kann.
Sein Vorteil liegt in der Vollstreckbarkeit. Der Vergleich ist Exekutionstitel, sodass die Einigung ohne vorangehenden Prozess durchsetzbar wird, ein Weg, der gegenüber Klage und Urteil erheblich Zeit und Kosten spart.
Verwendet wird er, wenn die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben, aber eine durchsetzbare Grundlage benötigen, etwa bei Ratenvereinbarungen, Räumungsterminen und Unterhaltsregelungen.
Wie jeder Vergleich hat er Doppelnatur als Vertrag und Prozesshandlung. Angefochten werden kann er nur mit Klage, etwa wegen List oder Irrtums über die Vergleichsgrundlage.