Mediation
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem eine allseits akzeptierte, neutrale Person die Streitparteien darin unterstützt, selbst eine Lösung ihres Konflikts zu erarbeiten.
Der Mediator entscheidet nicht und beurteilt die Rechtslage nicht. Anders als Richter oder Schiedsrichter führt er nur den Prozess, während die Verantwortung für das Ergebnis bei den Parteien bleibt.
Für zivilrechtliche Streitigkeiten regelt das Zivilrechts-Mediations-Gesetz die Voraussetzungen: Wer in die beim Justizministerium geführte Liste eingetragen ist, darf die Bezeichnung eingetragener Mediator führen, unterliegt einer Ausbildungs- und Fortbildungspflicht sowie der Verschwiegenheit. An diese Eintragung knüpfen zwei praktisch wichtige Wirkungen: Die Verjährung der strittigen Ansprüche wird für die Dauer der Mediation gehemmt, und die Mitteilungen der Parteien dürfen in einem späteren Gerichtsverfahren nicht als Beweismittel verwendet werden.
Die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Die erzielte Einigung wird üblicherweise schriftlich festgehalten und lässt sich durch gerichtlichen Vergleich oder Notariatsakt vollstreckbar machen.
Verbreitet ist die Mediation in Familiensachen, etwa bei Scheidung und Obsorge, sowie in Wirtschafts-, Nachbarschafts- und Arbeitskonflikten. Im Strafrecht besteht mit dem Tatausgleich eine eigenständige, davon zu trennende Form der Konfliktregelung.