Präzedenzfall
Ein Präzedenzfall ist eine Entscheidung, die für die Beurteilung späterer gleichgelagerter Fälle herangezogen wird.
In Österreich besteht keine förmliche Bindung: Entscheidungen haben nicht die Kraft eines Gesetzes und wirken nur zwischen den Parteien. Ein Gericht darf von der Rechtsprechung eines Höchstgerichts abweichen, muss das aber begründen und riskiert die Aufhebung im Rechtsmittelweg.
Faktisch ist die Leitwirkung daher erheblich, zumal die Zulässigkeit der Revision daran anknüpft, ob höchstgerichtliche Rechtsprechung fehlt, uneinheitlich ist oder das Berufungsgericht davon abgewichen ist.
Anders liegt es im Case-Law-System, wo Präjudizien nach dem Grundsatz der Bindung an frühere Entscheidungen förmlich binden. Gleichbedeutend verwendet wird der Ausdruck Präjudiz.