Prämie
Prämie bezeichnet je nach Zusammenhang Unterschiedliches. Im Arbeitsrecht ist sie eine zusätzliche Entgeltleistung, die an Leistung, Erfolg oder besondere Umstände anknüpft. Sie ist Entgelt und daher abgabenpflichtig sowie bei entgeltabhängigen Ansprüchen zu berücksichtigen.
Rechtlich bedeutsam ist die Frage der Bindung: Wird sie wiederholt vorbehaltlos gewährt, kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstehen, der einseitig nicht mehr beseitigt werden kann. Ein wirksamer Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalt ist daher von Beginn an schriftlich festzuhalten und darf nicht gröblich benachteiligend sein.
Sind Prämien an Ziele geknüpft, gehen unklare Formulierungen und die unterbliebene Ermöglichung der Zielerreichung zulasten des Arbeitgebers.
Im Versicherungsrecht bezeichnet Prämie das Entgelt des Versicherungsnehmers.