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Performance Management

Performance Management bezeichnet den systematischen Prozess der Planung, Steuerung und Bewertung von Mitarbeiterleistung entlang der Unternehmensziele, üblicherweise mit Zielvereinbarungen, laufenden Rückmeldungen und periodischer Beurteilung.

Arbeitsverfassungsrechtlich ist der Einsatz nicht frei. Systeme zur Beurteilung von Arbeitnehmern, die nicht durch die Art der Leistung gerechtfertigt sind, bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats mittels Betriebsvereinbarung. Dasselbe gilt für die automationsunterstützte Ermittlung personenbezogener Daten, soweit sie über die Angaben zur Person und über gesetzlich erforderliche Daten hinausgeht (§§ 96, 96a ArbVG). Besteht kein Betriebsrat, ist die Zustimmung jedes betroffenen Arbeitnehmers erforderlich.

Werden Zielvereinbarungen mit variablen Entgeltbestandteilen verknüpft, entstehen Entgeltansprüche. Unklare Zielformulierungen und einseitige Zielfestlegungen gehen zulasten des Arbeitgebers, und die unterbliebene Ermöglichung der Zielerreichung kann zum vollen Anspruch führen.