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Recht & Verfahren

Präklusion

Präklusion ist der Ausschluss von Vorbringen oder Rechten wegen Verspätung.

Im Verwaltungsverfahren ist sie besonders bedeutsam. Wer im Bauverfahren oder in anderen Verfahren mit Nachbarbeteiligung Einwendungen nicht rechtzeitig erhebt, verliert seine Parteistellung und kann später weder Änderungen verlangen noch Rechtsmittel ergreifen. Verfassungsrechtlich ist das nur zulässig, wenn die Betroffenen ausreichend verständigt wurden und die Folgen der Versäumung erkennbar waren, weshalb an Kundmachung und Belehrung strenge Anforderungen gestellt werden.

Im Zivilprozess erscheint sie als Eventualmaxime in einzelnen Verfahrensarten und als Verspätungspräklusion, wenn Vorbringen grob schuldhaft verspätet erstattet wird und das Verfahren verzögern würde.

Verwandt ist die Präklusivfrist, nach deren Ablauf ein Recht erlischt. Der Ausschluss wirkt endgültig, abgeholfen werden kann nur über die Wiedereinsetzung.