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Recht & Verfahren

Fallfrist

Auch: Präklusivfrist

Eine Fallfrist, auch Präklusivfrist, ist eine Frist, nach deren Ablauf ein Recht erlischt. Sie ist von der Verjährungsfrist zu unterscheiden, bei der der Anspruch bestehen bleibt und nur die Durchsetzbarkeit entfällt.

Aus diesem Unterschied folgen mehrere praktische Konsequenzen. Die Fallfrist ist von Amts wegen zu beachten und muss nicht eingewendet werden, sie kann im Regelfall weder gehemmt noch unterbrochen werden, und eine nach ihrem Ablauf erbrachte Leistung kann zurückgefordert werden, weil kein Rechtsgrund mehr besteht.

Beispiele sind die Frist zur Erhebung der Besitzstörungsklage, die Anfechtungsfristen im Gesellschafts- und Erbrecht, die Frist für den Antrag im Aufteilungsverfahren nach Scheidung, die Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters sowie zahlreiche kollektivvertragliche Verfallsfristen im Arbeitsrecht.

Ob eine gesetzliche Frist Verjährungs- oder Fallfrist ist, ergibt sich nicht immer aus dem Wortlaut und muss durch Auslegung ermittelt werden.