Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Postulationsfähigkeit

Postulationsfähigkeit ist die Befugnis, vor einem bestimmten Gericht selbst wirksam Prozesshandlungen zu setzen. Sie betrifft nicht die Person, sondern das Verfahren: Auch wer partei- und prozessfähig ist, kann dort, wo Anwaltspflicht besteht, nicht selbst auftreten, Schriftsätze und Erklärungen sind durch einen Rechtsanwalt einzubringen.

Vor den Landesgerichten und in höheren Instanzen besteht daher absolute Anwaltspflicht, vor den Bezirksgerichten ab einer Wertgrenze relative. In einzelnen Verfahrensarten sind auch andere qualifizierte Vertreter zugelassen, etwa in Arbeits- und Sozialrechtssachen.

Wird ohne Postulationsfähigkeit eingeschritten, ist die Eingabe zur Verbesserung zurückzustellen. Unterbleibt die Behebung, wird sie zurückgewiesen. Rechtsanwälte sind in eigener Sache postulationsfähig.

Im Verwaltungsverfahren besteht im Regelfall keine Vertretungspflicht, wohl aber vor den Höchstgerichten.