Postensuchtag
Der Postensuchtag ist die bezahlte Freizeit, die einem gekündigten Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist zur Suche nach einer neuen Stelle zusteht. Angestellte haben Anspruch auf mindestens ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit ohne Schmälerung des Entgelts, wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt wurde (§ 22 AngG). Für Arbeiter bestehen entsprechende Regelungen.
Kein Anspruch besteht, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt, sowie bei berechtigter Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigem Austritt. Bei einvernehmlicher Auflösung ist er vertraglich zu regeln.
Die Lage der Freizeit ist unter Rücksichtnahme auf die betrieblichen Erfordernisse und die Bedürfnisse des Arbeitnehmers zu vereinbaren, einseitig anordnen kann sie keine Seite. Ein Verbrauch ist nicht nachzuweisen, doch darf die Freizeit nur zweckentsprechend genutzt werden.
Nicht verbrauchte Postensuchtage sind nicht abzugelten, sofern der Arbeitgeber die Inanspruchnahme nicht vereitelt hat.