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Recht & Gehalt

Einvernehmliche Auflösung

Bei der einvernehmlichen Auflösung beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung. Sie können Zeitpunkt und Modalitäten frei festlegen und sind an Fristen und Termine nicht gebunden. Sie ist die in der Praxis häufigste Beendigungsform, weil sie Rechtssicherheit schafft und Anfechtungsrisiken vermeidet.

Formfrei ist sie gültig, aus Beweisgründen empfiehlt sich Schriftlichkeit. Für Lehrlinge und in einzelnen Konstellationen bestehen Formvorschriften und Belehrungspflichten.

Beendigungsabhängige Ansprüche bleiben erhalten, insbesondere die Abfertigung, die bei einvernehmlicher Auflösung anders als bei Arbeitnehmerkündigung gebührt. Beim Arbeitsmarktservice ist zu beachten, dass eine einvernehmliche Auflösung anders behandelt wird als eine Selbstkündigung, aber Sperrfristen im Einzelfall dennoch in Betracht kommen können.

Für Arbeitnehmer, die besonderen Kündigungsschutz genießen, etwa in Elternkarenz oder als Betriebsratsmitglied, ist die einvernehmliche Auflösung ein Weg, der die Schutzbestimmungen umgeht, weshalb an die Freiwilligkeit strenge Anforderungen zu stellen sind.