Playboygrenze
Playboygrenze ist eine in der Rechtsprechung geprägte Bezeichnung für die Obergrenze des Kindesunterhalts bei sehr hohem Einkommen des Unterhaltspflichtigen, auch Luxusgrenze genannt.
Der Gedanke dahinter: Der Unterhalt soll dem Kind eine Teilhabe an den Lebensverhältnissen des Elternteils ermöglichen, nicht aber zu einer Bereicherung führen, die pädagogisch nachteilig wäre und faktisch dem betreuenden Elternteil zugutekäme. Die Rechtsprechung begrenzt den Anspruch deshalb bei außergewöhnlich hohen Einkommen und orientiert sich dabei an einem Vielfachen des altersabhängigen Regelbedarfs.
Es handelt sich um eine Judikaturlinie, nicht um eine gesetzliche Regel. Das Gesetz nennt weder Prozentsätze noch Obergrenzen, sondern stellt auf Lebensverhältnisse und Bedürfnisse ab (§ 231 ABGB).
Im Einzelfall kann die Grenze überschritten werden, wenn ein konkreter erhöhter Bedarf besteht, etwa wegen Krankheit, besonderer Ausbildung oder Betreuungserfordernissen. Da die Regelbedarfssätze jährlich neu festgesetzt werden, verschiebt sich auch die Grenze laufend.