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Recht & Verfahren

Platzverbot

Ein Platzverbot ist die Anordnung, einen bestimmten Bereich nicht zu betreten. Erlassen wird es von der Sicherheitsbehörde durch Verordnung, wenn dort ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Eigentum bevorsteht, typischerweise bei Großveranstaltungen mit Ausschreitungsgefahr oder bei Gefahrenlagen.

Es richtet sich an einen unbestimmten Personenkreis und ist von der Wegweisung zu unterscheiden, die gegenüber einer bestimmten Person durch unmittelbaren Zwangsakt ergeht.

Die Anordnung ist kundzumachen und zu befristen. Sie unterliegt der Verhältnismäßigkeit, weil sie in die Bewegungsfreiheit eingreift. Wer das Verbot missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann weggewiesen werden.

Rechtsschutz gegen die Verordnung gewährt der Verfassungsgerichtshof, gegen die Durchsetzung im Einzelfall die Maßnahmenbeschwerde.