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Recht & Verfahren

Landespolizeidirektion

Die Landespolizeidirektionen sind die Sicherheitsbehörden erster Instanz in den Landeshauptstädten und zugleich Sicherheitsbehörden des Bundes für das jeweilige Land. Sie sind unmittelbare Bundesbehörden.

Ihnen obliegen die Sicherheitsverwaltung, also Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Gefahrenabwehr, Kriminalpolizei, Fremdenpolizei und Versammlungswesen, sowie die Führung des Polizeidienstes.

Außerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereichs nehmen die Bezirksverwaltungsbehörden die Aufgaben der Sicherheitsbehörde wahr, während der Exekutivdienst von den Polizeiinspektionen versehen wird. Als Kriminalpolizei handeln die Organe im Strafverfahren unter Leitung der Staatsanwaltschaft.

Rechtsschutz gegen Bescheide gewähren die Landesverwaltungsgerichte. Gegen unmittelbare Zwangsakte steht die Maßnahmenbeschwerde offen.