Verwaltungsübertretung
Eine Verwaltungsübertretung ist eine mit Verwaltungsstrafe bedrohte Handlung oder Unterlassung. Sie unterscheidet sich vom gerichtlich strafbaren Delikt durch die geringere Schwere und dadurch, dass eine Verwaltungsbehörde und nicht ein Gericht entscheidet.
Erfasst sind Verstöße gegen eine Vielzahl von Materiengesetzen, etwa Straßenverkehrs-, Gewerbe-, Arbeitnehmerschutz-, Bau-, Lebensmittel- und Meldevorschriften.
Als Strafen kommen Geldstrafen in Betracht, ersatzweise Freiheitsstrafen, in wenigen Fällen primäre Freiheitsstrafen. Hinzu treten Verfall und der Entzug von Berechtigungen. Bemessen wird die Strafe nach Bedeutung des geschützten Rechtsguts, Intensität der Beeinträchtigung, Erschwerungs- und Milderungsgründen sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Bei geringfügigem Verschulden und unbedeutenden Folgen ist von einer Bestrafung abzusehen und gegebenenfalls eine Ermahnung zu erteilen. Die Verfolgung ist fristgebunden, Verfolgungs- und Strafbarkeitsverjährung sind von Amts wegen zu beachten. Eintragungen erfolgen nicht im Strafregister, sondern in eigenen Evidenzen.