Plädoyer
Das Plädoyer ist der Schlussvortrag in der Hauptverhandlung, in dem die Beteiligten das Ergebnis des Beweisverfahrens würdigen und ihre Anträge stellen.
Die Reihenfolge ist festgelegt: Zunächst spricht der Ankläger, danach der Privatbeteiligtenvertreter, sodann Verteidiger und Angeklagter. Dem Angeklagten gebührt stets das letzte Wort, dessen Verweigerung einen Nichtigkeitsgrund bildet.
Inhaltlich werden Beweiswürdigung, rechtliche Beurteilung und Strafbemessung erörtert. Neue Beweisanträge sind zulässig, führen aber zur Fortsetzung des Beweisverfahrens. Im Zivilverfahren entspricht dem der Schlussvortrag, der weniger förmlich ausgestaltet ist und häufig durch Schriftsätze ersetzt wird.
Für Rechtsanwälte gilt auch im Plädoyer das standesrechtliche Sachlichkeitsgebot. Unsachliche Äußerungen können Ordnungsstrafen und disziplinäre Folgen nach sich ziehen.