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Recht & Verfahren

Ordnungsstrafe

Eine Ordnungsstrafe ist eine Sanktion zur Sicherung eines geordneten Verfahrensablaufs. Sie ist keine Kriminalstrafe und begründet keine Vorstrafe.

Verhängt wird sie unter anderem gegen Zeugen, die ohne genügende Entschuldigung nicht erscheinen oder die Aussage grundlos verweigern, gegen Parteien und Vertreter, die die Würde des Gerichts durch beleidigende Äußerungen in Schriftsätzen oder in der Verhandlung verletzen, sowie gegen Personen, die die Verhandlung stören (§§ 199 ff ZPO, §§ 233 ff StPO).

Neben der Geldstrafe kommen die Entfernung aus dem Verhandlungssaal und bei Zeugen die zwangsweise Vorführung in Betracht. Die Kosten des vergeblichen Termins können auferlegt werden. Für Rechtsanwälte ist zu beachten, dass unsachliche Äußerungen daneben ein Disziplinarvergehen begründen können.

Gegen die Verhängung steht ein Rechtsmittel offen. Von der Ordnungsstrafe zu unterscheiden sind Zwangsstrafen, die künftiges Verhalten erzwingen sollen.