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Karriere

Placement Fee

Auch: Vermittlungshonorar

Die Placement Fee ist das Vermittlungshonorar, das ein Unternehmen der Personalberatung für eine erfolgreiche Besetzung schuldet. Üblich ist die Bemessung als Prozentsatz des Bruttojahresgehalts der vermittelten Person.

Rechtlich ist die Höhe zwischen Unternehmen frei vereinbar. Höchstsätze bestehen nur für die Vermittlung an Arbeitsuchende, nicht für das Verhältnis zum auftraggebenden Unternehmen.

Zu regeln sind die Bemessungsgrundlage im Einzelnen: ob variable Bestandteile, Sonderzahlungen und Sachbezüge einzurechnen sind, ob auf das vereinbarte oder das tatsächlich erreichte Jahresentgelt abgestellt wird und wie bei Teilzeitbeschäftigung zu rechnen ist.

Verbreitet sind Nachbesetzungsgarantien, bei denen die Beratung bei Ausscheiden innerhalb einer Frist ohne zusätzliches Honorar erneut sucht. Deren Voraussetzungen sind genau zu fassen, weil sie bei arbeitgeberseitiger Kündigung häufig ausgeschlossen sind. Das Honorar unterliegt der Umsatzsteuer und ist beim Auftraggeber Betriebsausgabe.