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Recht & Verfahren

Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung

Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung ist die Zustimmung des Gerichts zu Rechtshandlungen, die für eine vertretene Person vorgenommen werden.

Erforderlich ist sie bei Minderjährigen und bei Personen mit Erwachsenenvertreter für Angelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören: Erwerb und Veräußerung von Liegenschaften, Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Erbantritt und Ausschlagung, Abschluss von Vergleichen und Gesellschaftsverträgen sowie die Führung von Prozessen. Geprüft wird ausschließlich das Wohl der vertretenen Person.

Ohne Genehmigung ist das Geschäft schwebend unwirksam: Es entfaltet erst mit der Genehmigung Wirkung, weshalb Verträge regelmäßig unter diesem Vorbehalt geschlossen werden.

Verweigert das Gericht, wird das Geschäft endgültig unwirksam.