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Recht & Verfahren

Erwachsenenvertretung

Die Erwachsenenvertretung ist das seit 2018 geltende System der Vertretung volljähriger Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr selbst besorgen können. Sie hat die frühere Sachwalterschaft abgelöst.

Vorgesehen sind vier Stufen mit abnehmender Selbstbestimmung: die Vorsorgevollmacht, die im Vollbesitz der Entscheidungsfähigkeit für den Vorsorgefall erteilt wird, die gewählte Erwachsenenvertretung, bei der die betroffene Person selbst einen Vertreter auswählt, solange sie das Wesen der Vertretung noch versteht, die gesetzliche Erwachsenenvertretung durch nächste Angehörige und als letzte Möglichkeit die gerichtliche Erwachsenenvertretung, die vom Pflegschaftsgericht bestellt wird und auf bestimmte Angelegenheiten zu beschränken sowie zu befristen ist.

Leitgedanke der Reform war der Vorrang der Autonomie. Die Handlungsfähigkeit bleibt erhalten, soweit sie nicht ausdrücklich eingeschränkt wird, und der Vertreter hat sich am Willen der betroffenen Person zu orientieren.

Registriert werden die Vertretungen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis. Ältere Quellen und Formulare sprechen noch von Sachwaltern.