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Recht & Verfahren

Kollisionskurator

Ein Kollisionskurator wird bestellt, wenn zwischen einer vertretenen Person und ihrem gesetzlichen Vertreter ein Interessenwiderspruch besteht.

Typische Anlässe sind Rechtsgeschäfte zwischen Eltern und Kind, etwa die Übergabe einer Liegenschaft oder die Ausschlagung einer Erbschaft, Verlassenschaftsverfahren, in denen Elternteil und Kind zugleich als Erben in Betracht kommen, sowie Verfahren, in denen beide Beteiligte sind.

Die Bestellung erfolgt durch das Pflegschaftsgericht für die betroffene Angelegenheit. Der Kurator vertritt die Person insoweit anstelle des gesetzlichen Vertreters. Der Zweck liegt in der Sicherung unbefangener Interessenwahrung: Niemand kann zugleich beide Seiten eines Geschäfts vertreten.

Bedeutsame Vermögensgeschäfte bedürfen zusätzlich der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung, die auch bei bestelltem Kurator einzuholen ist.