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Recht & Verfahren

Dingliche Besicherung

Dingliche Besicherung ist die Sicherung einer Forderung durch ein Recht an einer Sache. Der Gläubiger erhält Zugriff auf einen bestimmten Vermögensgegenstand, unabhängig davon, wem dieser später gehört.

Ihr Gegenstück ist die persönliche Besicherung durch Bürgschaft, Garantie oder Schuldbeitritt, bei der ein weiterer Schuldner mit seinem gesamten Vermögen einsteht. Die wichtigsten Formen sind das Pfandrecht an beweglichen Sachen, die Hypothek an Liegenschaften, der Eigentumsvorbehalt, das Sicherungseigentum und die Sicherungszession.

Ihr Vorteil liegt in der Insolvenzfestigkeit: Der dinglich gesicherte Gläubiger ist Absonderungsberechtigter und wird aus dem Verwertungserlös vorweg befriedigt, während ungesicherte Gläubiger auf die Quote verwiesen sind.

Voraussetzung ist stets ein Publizitätsakt, nämlich die Übergabe oder ein Zeichen bei beweglichen Sachen, die Verbücherung bei Liegenschaften, Buchvermerk oder Drittschuldnerverständigung bei Forderungen. Ohne ihn ist die Sicherheit gegenüber Dritten unwirksam. Der Rang mehrerer Sicherheiten entscheidet darüber, wer zuerst zum Zug kommt.