Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die die Eheschließung mit Zeitpunkt, Ort und den Daten der Ehegatten beurkundet. Ausgestellt wird sie von jeder Personenstandsbehörde, weil die Daten im Zentralen Personenstandsregister geführt werden. Die frühere Zuständigkeit des Trauungsstandesamts besteht nicht mehr.
Als öffentliche Urkunde begründet sie vollen Beweis über die beurkundeten Tatsachen.
Benötigt wird sie für Namensänderungen, für sozial- und steuerrechtliche Ansprüche, im Verlassenschaftsverfahren und bei Verfahren mit Auslandsbezug, wofür eine mehrsprachige Fassung nach dem einschlägigen Übereinkommen ausgestellt werden kann. Für eingetragene Partnerschaften entspricht ihr die Partnerschaftsurkunde.
Wird die Ehe geschieden oder aufgehoben, wird das im Register ersichtlich gemacht. Die Urkunde selbst bleibt Nachweis der erfolgten Eheschließung.