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Recht & Verfahren

Apostille

Die Apostille ist ein standardisierter Beglaubigungsvermerk, der die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland bestätigt. Grundlage ist das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.

Sie ersetzt im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten das aufwendigere Legalisationsverfahren über die Vertretungsbehörde. Es genügt der Vermerk jener Stelle, die der Ausstellungsstaat dafür bestimmt hat.

Bestätigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und gegebenenfalls das Siegel, nicht die inhaltliche Richtigkeit.

In Österreich sind je nach Urkundenart unterschiedliche Stellen zuständig: für gerichtliche Urkunden die Präsidenten der Landesgerichte, für Verwaltungsurkunden die Ämter der Landesregierungen und für einzelne Bereiche die Ministerien. Innerhalb der Union entfällt für bestimmte Personenstandsurkunden auch die Apostille.