Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die die Geburt einer Person mit Zeitpunkt, Ort, Namen und Abstammung beurkundet. Ausgestellt wird sie von jeder Personenstandsbehörde in Österreich, weil die Daten im Zentralen Personenstandsregister geführt werden. Die früher maßgebliche Zuständigkeit des Geburtsstandesamts besteht nicht mehr.
Als öffentliche Urkunde begründet sie vollen Beweis über die beurkundeten Tatsachen. Beantragt werden kann sie von der betroffenen Person, von Angehörigen in gerader Linie sowie von Personen mit rechtlichem Interesse.
Zu unterscheiden ist sie vom Registerauszug, der weitergehende Angaben enthält, sowie von der internationalen Form nach dem Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge, die im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden kann.
Änderungen der Personenstandsdaten sind im Register nachzuführen.