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Recht & Gehalt

Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung ist die schriftliche Vereinbarung zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat über Angelegenheiten, die das Gesetz dieser Regelungsform zuweist (§ 29 ArbVG). Sie wirkt wie ein Kollektivvertrag unmittelbar auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse und erfasst alle Arbeitnehmer des Betriebs.

Das Gesetz unterscheidet mehrere Gruppen: notwendige Betriebsvereinbarungen, deren Regelungsgegenstand ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht wirksam eingeführt werden kann, dazu zählen insbesondere Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, Personalfragebögen und leistungsbezogene Entgelte, ferner erzwingbare Betriebsvereinbarungen, bei denen im Streitfall die Schlichtungsstelle entscheidet, sowie fakultative, die freiwilliger Einigung bedürfen.

Rangmäßig steht die Betriebsvereinbarung unter Gesetz und Kollektivvertrag. Günstigere Einzelvereinbarungen bleiben nach dem Günstigkeitsprinzip wirksam.

Beendet wird sie durch Kündigung mit gesetzlicher Frist, wobei ihre Bestimmungen bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung nachwirken. Besteht kein Betriebsrat, können notwendige Betriebsvereinbarungen nicht geschlossen werden, dann bedarf es der Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers.