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Recht & Gehalt

Kontrollmaßnahmen

Kontrollmaßnahmen sind Einrichtungen und Vorgehensweisen, mit denen der Arbeitgeber das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwacht, etwa Videoüberwachung, Zeiterfassung, Zugangskontrollen, Telefon- und Internetprotokollierung oder GPS-Ortung von Fahrzeugen.

Arbeitsverfassungsrechtlich gilt eine klare Grenze. Maßnahmen, die die Menschenwürde berühren, bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats mittels Betriebsvereinbarung. Besteht kein Betriebsrat, ist die Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers erforderlich.

Maßnahmen, die die Menschenwürde verletzen, sind absolut unzulässig und können auch nicht durch Zustimmung legitimiert werden. Dazu zählt etwa die lückenlose Überwachung des gesamten Arbeitsablaufs.

Datenschutzrechtlich sind zusätzlich Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung, Information der Betroffenen und häufig eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. Eine ohne die notwendige Zustimmung eingeführte Maßnahme ist unwirksam, und daraus gewonnene Erkenntnisse sind nur eingeschränkt verwertbar.