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Karriere

Passiver Kandidat

Als passiver Kandidat wird eine Person bezeichnet, die nicht aktiv nach einer neuen Position sucht, für ein passendes Angebot aber offen wäre. Der Begriff stammt aus der Personalberatung.

Rechtlich ist die Unterscheidung zum aktiv Suchenden ohne Bedeutung, weil sich Zulässigkeit und Grenzen der Ansprache nach dem Lauterkeits- und Datenschutzrecht richten, nicht nach der Suchabsicht.

Klarzustellen ist allerdings ein häufiges Missverständnis auf Kandidatenseite. Wer sich während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses um eine andere Position bemüht, verletzt damit keine Pflichten. Die Treuepflicht verbietet Konkurrenztätigkeit, nicht die Vorbereitung eines Wechsels, auch eine Konkurrenzklausel wirkt erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses.

Unzulässig bleiben die Nutzung von Betriebsmitteln und Arbeitszeit für die Bewerbung sowie die Verwendung von Geschäftsgeheimnissen des Arbeitgebers.