Hidden Candidate
Als Hidden Candidate wird eine Person bezeichnet, die sich vertraulich am Markt umsieht und deren Suche dem aktuellen Arbeitgeber verborgen bleiben soll. Der Begriff beschreibt eine Vertraulichkeitserwartung, die rechtlich mehrfach abgesichert ist.
Den Berater trifft eine vertragliche Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Kandidaten. Datenschutzrechtlich ist jede Weitergabe von Daten an Auftraggeber eine Offenlegung, die einer Rechtsgrundlage bedarf, in der Praxis der ausdrücklichen Freigabe durch den Kandidaten vor jeder Vorstellung, die zu dokumentieren ist. Eine Weitergabe ohne Zustimmung kann Schadenersatzansprüche auslösen, insbesondere wenn sie zu Nachteilen im bestehenden Arbeitsverhältnis führt.
Auf Seiten des Kandidaten begründet die vertrauliche Suche keine Pflichtverletzung, eine Offenbarungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber besteht nicht.
Umgekehrt darf der Arbeitgeber die dienstliche Kommunikation nicht anlasslos auf Bewerbungsaktivitäten durchsuchen.