Partnerschaftsurkunde
Die Partnerschaftsurkunde ist die Personenstandsurkunde über die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft. Sie entspricht der Heiratsurkunde bei der Ehe und beurkundet Zeitpunkt, Ort und die Daten der Partner. Ausgestellt wird sie von jeder Personenstandsbehörde, weil die Daten im Zentralen Personenstandsregister geführt werden.
Seit der Öffnung beider Institute für alle Paare mit 1. Jänner 2019 steht die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen, ebenso wie die Ehe gleichgeschlechtlichen. Die Urkunde weist daher nicht mehr auf die Geschlechterkonstellation hin.
Als öffentliche Urkunde begründet sie vollen Beweis.
Benötigt wird sie für Namensänderungen, sozial- und steuerrechtliche Ansprüche sowie im Verlassenschaftsverfahren, weil eingetragene Partner erb- und pflichtteilsberechtigt sind.