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Recht & Verfahren

Eingetragene Partnerschaft

Die eingetragene Partnerschaft ist eine der Ehe nachgebildete Rechtsform der Lebensgemeinschaft. Geregelt ist sie im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz. Ursprünglich gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten, steht sie seit 1. Jänner 2019 allen Paaren offen, ebenso wie die Ehe, nachdem der Verfassungsgerichtshof die getrennten Rechtsinstitute als gleichheitswidrig beurteilt hatte.

Begründet wird sie vor dem Standesamt. Die Rechtswirkungen entsprechen weitgehend jenen der Ehe: umfassende Lebensgemeinschaft, Beistands- und Unterhaltspflichten, Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand, Aufteilung des Vermögens bei Auflösung, Erb- und Pflichtteilsrecht sowie sozial- und steuerrechtliche Gleichstellung.

Auch die Auflösungsgründe entsprechen jenen der Ehescheidung. Unterschiede bestehen in Details der Terminologie und in einzelnen Fristen.

Für die Praxis bedeutsam ist, dass beide Institute nebeneinander bestehen und ein Wechsel zwischen ihnen nicht ohne Auflösung möglich ist.