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Recht & Verfahren

parlamentarische Monarchie

Die parlamentarische Monarchie ist eine Staatsform, in der ein Monarch Staatsoberhaupt ist, die Regierung aber dem Parlament verantwortlich ist und die tatsächliche politische Macht bei den gewählten Organen liegt.

Der Monarch übt im Wesentlichen repräsentative und formelle Funktionen aus. Er ernennt die Regierung nach dem Wahlergebnis, fertigt Gesetze aus und vertritt den Staat nach außen. Seine Stellung beruht auf Erbfolge, nicht auf Wahl.

Von ihr zu unterscheiden sind die absolute Monarchie, in der der Herrscher ungeteilte Gewalt ausübt, und die konstitutionelle Monarchie, in der eine Verfassung seine Macht zwar begrenzt, ihm aber weiterhin erhebliche eigene Befugnisse belässt. Beispiele parlamentarischer Monarchien sind das Vereinigte Königreich, Spanien, Schweden, die Niederlande und Belgien.

Österreich war bis 1918 Monarchie und ist seither Republik mit einem direkt gewählten Bundespräsidenten an der Spitze. Das Habsburgergesetz und das Adelsaufhebungsgesetz zählen zu den historischen Grundlagen dieser Ordnung.