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Recht & Verfahren

Machtwechsel

Machtwechsel bezeichnet den Übergang der Herrschaftsausübung auf andere Personen oder politische Kräfte.

Im Verfassungsstaat vollzieht er sich in geordneten Bahnen, durch Wahlen, die Angelobung einer neuen Bundesregierung, den Rücktritt oder ein Misstrauensvotum des Nationalrats. Die Rechtsordnung bleibt dabei unberührt, weil die Ämter, nicht deren Inhaber, den Bestand des Staates tragen.

Die Möglichkeit eines friedlichen Machtwechsels gilt als Kernmerkmal der Demokratie: Wo eine Mehrheit die Bedingungen ihrer Ablösung beseitigt, verliert das System diesen Charakter, weshalb Wahlrecht, Meinungsfreiheit und unabhängige Gerichte als Sicherungen verstanden werden.

Rechtstheoretisch bedeutsam ist der Grenzfall des Umsturzes: Wird eine Verfassung nicht auf dem in ihr vorgesehenen Weg geändert, sondern durch Revolution beseitigt, lässt sich die Geltung der neuen Ordnung nicht mehr aus der alten ableiten. In der Reinen Rechtslehre wird das als Wechsel der Grundnorm beschrieben, deren Voraussetzung an die tatsächliche Wirksamkeit der neuen Ordnung anknüpft.