Absolute Monarchie
Die absolute Monarchie ist eine Staatsform, in der ein Monarch die Staatsgewalt ungeteilt ausübt und dabei weder an eine Verfassung noch an ein Parlament gebunden ist. Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit gehen von ihm aus.
Sie unterscheidet sich von der konstitutionellen Monarchie, in der eine Verfassung die Macht des Herrschers begrenzt und eine Volksvertretung mitwirkt, und von der parlamentarischen Monarchie heutiger Prägung, in der dem Staatsoberhaupt im Wesentlichen repräsentative Aufgaben bleiben.
In Österreich prägte der aufgeklärte Absolutismus des 18. Jahrhunderts unter Maria Theresia und Joseph II. die Verwaltungs- und Rechtsreformen, aus denen unter anderem die Kodifikationsarbeit am ABGB hervorging. Die Revolution von 1848 und die Dezemberverfassung 1867 leiteten den Übergang zur konstitutionellen Ordnung ein. Seit 1918 ist Österreich eine demokratische Republik, deren Recht vom Volk ausgeht (Art 1 B-VG).
Als Staatsform besteht die absolute Monarchie heute nur noch in wenigen Staaten fort. Rechtlich bedeutsam ist der Begriff vor allem als Gegenbild: Gewaltenteilung, Legalitätsprinzip und Grundrechtsbindung lassen sich als Absage an genau diese Machtkonzentration lesen.