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Recht & Verfahren

Demokratie

Demokratie ist die Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und die Ausübung öffentlicher Macht auf den Willen der Bürgerinnen und Bürger zurückführbar sein muss. Für Österreich ordnet das die Verfassung im ersten Artikel an: Die Republik ist demokratisch, ihr Recht geht vom Volk aus (Art 1 B-VG).

Ausgestaltet ist sie überwiegend repräsentativ. Die Willensbildung erfolgt durch gewählte Organe, allen voran den Nationalrat, dessen Wahl allgemein, gleich, unmittelbar, persönlich, frei und geheim ist.

Ergänzend bestehen direktdemokratische Instrumente: das Volksbegehren als Initiative aus der Bevölkerung, die Volksbefragung als unverbindliche Meinungserhebung und die Volksabstimmung, die als einzige verbindlich ist und bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung zwingend durchzuführen ist (Art 44 Abs 3 B-VG).

Zur Demokratie gehören mehr als Wahlen. Meinungs-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit, freie Medien, politische Opposition und die Bindung der Mehrheit an Grundrechte und Rechtsstaat sichern, dass Machtwechsel möglich und Minderheiten geschützt bleiben.