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Recht & Verfahren

Checks and Balances

Auch: Gewaltenverschränkung

Checks and Balances bezeichnet ein System gegenseitiger Kontrolle zwischen den Staatsgewalten: Die Gewaltenteilung wird nicht als bloße Trennung gedacht, sondern als Verschränkung, in der jedes Organ die anderen hemmen kann.

Der Gedanke stammt aus der Verfassungslehre Montesquieus und wurde in der Verfassung der Vereinigten Staaten ausgeprägt, wo etwa das Vetorecht des Präsidenten, die Bestätigung von Ernennungen durch den Senat und die richterliche Normenkontrolle ineinandergreifen.

Auch die österreichische Bundesverfassung kennt zahlreiche solche Mechanismen: Der Nationalrat kontrolliert die Bundesregierung durch Interpellations-, Untersuchungs- und Misstrauensrecht, der Bundespräsident ernennt und entlässt die Regierung, der Verfassungsgerichtshof prüft Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und entscheidet über die Ministeranklage, der Rechnungshof prüft die Gebarung. Hinzu kommt die föderale Ebene mit der Mitwirkung der Länder über den Bundesrat.

Der Zweck ist stets derselbe, nämlich Machtkonzentration zu verhindern und die Bindung staatlichen Handelns an Recht zu sichern.