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Recht & Verfahren

Parifizierung

Parifizierung ist die geläufige Bezeichnung für die Festsetzung der Nutzwerte bei der Begründung von Wohnungseigentum. Sie beantwortet die Frage, wie viele Miteigentumsanteile an der Liegenschaft mit welchem Objekt verbunden werden, und damit, wie sich Stimmrechte, Kostenanteile und Erträgnisse verteilen.

Erstellt wird das Nutzwertgutachten von einem dafür befugten Sachverständigen. Alternativ kann eine gerichtliche Festsetzung im Außerstreitverfahren beantragt werden.

Erforderlich ist die Parifizierung vor der grundbücherlichen Begründung des Wohnungseigentums, weil erst sie die Anteile bestimmt.

Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse erheblich, durch Zubau, Zusammenlegung, Teilung oder die Widmung von Zubehör, ist eine Neufestsetzung vorzunehmen, weil sonst die Anteile nicht mehr den tatsächlichen Nutzwerten entsprechen.