Nutzwertberechnung
Die Nutzwertberechnung ermittelt das Verhältnis der Wohnungseigentumsobjekte zueinander und bildet damit die Grundlage für die Größe der Miteigentumsanteile.
Erstellt wird sie von einem Sachverständigen oder durch gerichtliche Festsetzung. Berücksichtigt werden Nutzfläche, Lage, Ausstattung sowie werterhöhende und wertmindernde Umstände, ferner Zubehörobjekte wie Terrassen, Gärten, Keller und Abstellplätze.
Ihre Bedeutung reicht weit über die Begründung hinaus: Nach den Nutzwerten bemessen sich die Stimmkraft in der Eigentümergemeinschaft, der Anteil an Aufwendungen und Rücklagen sowie an Erträgnissen.
Änderungen der Nutzwerte sind erforderlich, wenn sich die Objekte erheblich ändern, etwa durch Zusammenlegung, Teilung oder Zubau. Sie erfolgen durch Vereinbarung aller oder durch gerichtliche Neufestsetzung. Umgangssprachlich wird der Vorgang Parifizierung genannt.