Pacht
Pacht ist jene Form des Bestandvertrags, bei der die Sache nicht nur gebraucht wird, sondern auch Früchte trägt und Mühe der Bewirtschaftung erfordert. Typische Formen sind die Grundstückspacht in der Landwirtschaft und die Unternehmenspacht, bei der ein lebender Betrieb samt Kundenstock, Einrichtung und Berechtigungen überlassen wird.
Die Abgrenzung zur Miete ist folgenreich, weil das Mietrechtsgesetz auf Pacht nicht anwendbar ist: Kündigungsschutz und Zinsbeschränkungen entfallen.
Maßgeblich ist die wirtschaftliche Betrachtung, nicht die Bezeichnung im Vertrag, weshalb die Einordnung häufig strittig ist. Für die Landpacht bestehen eigene Bestimmungen über Dauer und Kündigung.
Bei der Unternehmenspacht ist zu beachten, dass Arbeitsverhältnisse nach den Regeln des Betriebsübergangs auf den Pächter übergehen.